Who’sWhoLegal Business Crime 2007 bezeichnet Dr. Kai Hart-Hönig als „the country’s ‘stand-out’.”
Dr. Kai Hart-Hönig promovierte summa cum laude 1983 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er war Assistent an dem Lehrstuhl des auch als Strafverteidiger renommierten ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer.
Er war als Wirtschaftsstaatsanwalt/Sonderdezernent in Frankfurt am Main, vor allem für Großverfahren im Bereich Unternehmensstrafrecht, Bilanz-/Steuerstrafrecht, Korruption und Insolvenzstrafrecht tätig. Dr. Kai Hart-Hönig war Partner bei Clifford Chance Pünder sowie bei Oppenhoff & Rädler Linklaters & Alliance.
Seit 2000 ist Dr. Kai Hart-Hönig in eigener Kanzlei tätig.
Dr. Kai Hart-Hönig geht vielfältiger Vortragstätigkeit nach, insbesondere bei der European Criminal Bar Association sowie der International Bar Association. Er war als Dozent für Wirtschaftsstrafrecht bei den Fachanwaltslehrgängen der DeutscheAnwaltsAkademie tätig von 2002 bis 2008.
Dr. Kai Hart-Hönig ist Mitglied in der European Criminal Bar Association (Vice Chairman 2003–2008; Chairman der Antitrust Working Group), im Deutschen Anwaltsverein, der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung, der American Bar Association, der National Association of Criminal Defence Lawyers (USA), der International Bar Association (u. a. Anti-Corruption Committee), der International Fiscal Association, der Studienvereinigung Kartellrecht e. V. sowie der Proceeds of Crime Lawyers’ Association (UK).
Dr. Kai Hart-Hönig wirkt auch bei Gesetzgebungsvorhaben als Sachverständiger mit, u. a. bei solchen der EU-Kommission und des House of Lords.
Wesentliche Publikationen sind:
In der Schriftenreihe zum Strafrecht (Duncker & Humblot) das Buch: „Gerechte und zweckmäßige Strafzumessung. Zugleich ein Beitrag zur Theorie positiver Generalprävention“, 1992.
Der Beitrag: „Verteidigung von Unternehmen und Compliance im globalisierten Strafrecht. Rechtsstaatlich problematische Verschärfung von Haftungsrisiken – exemplarisch skizziert anhand der Verfolgung von Korruption und Kartellrechtsverstößen unter europäischem und US-amerikanischem Einfluss“ in Festschrift 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Strafverteidigung im Rechtsstaat, 2009, S. 530 ff.
Der Beitrag: „Verteidigung von Unternehmen und Organmitgliedern unter dem Compliance-Regime – Zur Möglichkeit autonomer Verteidigung bei Internal Investigations“, in Klaus Lüderssen/ Klaus Volk/ Eberhard Wahle (Hrsg.), Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 281 ff.