Dr. Kai Hart-Hönig hat lang­jährige und vielfältige Erfahrung auf dem Gebiet des Wirt­schafts- und Steuer­straf­rechts. Sein Schwer­punkt liegt auf der Beratung und Ver­tei­di­gung deutscher und internationaler Unter­neh­men sowie von Managern. Eine besondere Expertise liegt im Projekt­ma­nage­ment, d. h. der Or­gan­i­sa­tion und Steuerung komplexer Ver­fahren unter allen einschlägigen As­pek­ten.

Who’sWhoLegal Business Crime 2007 be­zeich­net Dr. Kai Hart-Hönig als „the country’s ‘stand-out’.”

Dr. Kai Hart-Hönig promovierte summa cum laude 1983 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er war Assistent an dem Lehr­stuhl des auch als Strafverteidiger re­nom­mierten ehe­maligen Vizepräsidenten des Bundes­ver­fas­sungs­gerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer.

Er war als Wirt­schafts­staats­anwalt/­Sonder­dezernent in Frankfurt am Main, vor allem für Großverfahren im Bereich Unter­nehmens­straf­recht, Bilanz-/­Steuer­straf­recht, Korruption und In­sol­venz­strafrecht tätig. Dr. Kai Hart-Hönig war Partner bei Clifford Chance Pünder sowie bei Oppenhoff & Rädler Linklaters & Alliance.

Seit 2000 ist Dr. Kai Hart-Hönig in eigener Kanzlei tätig.

Dr. Kai Hart-Hönig geht vielfältiger Vor­trags­tätig­keit nach, insbesondere bei der European Criminal Bar Association sowie der Inter­na­tio­nal Bar Association. Er war als Dozent für Wirt­schafts­straf­recht bei den Fach­an­walts­lehr­gängen der Deutsche­Anwalts­Aka­de­mie tätig von 2002 bis 2008.

Dr. Kai Hart-Hönig ist Mitglied in der European Criminal Bar Association (Vice Chairman 2003–2008; Chairman der Antitrust Working Group), im Deutschen Anwaltsverein, der Deutsch-Ame­ri­ka­nischen Juristenvereinigung, der American Bar Association, der National Asso­ciation of Criminal Defence Lawyers (USA), der Inter­na­tio­nal Bar As­so­ciation (u. a. Anti-Cor­rup­tion Committee), der International Fiscal As­so­cia­tion, der Stu­dien­ver­ei­ni­gung Kartell­recht e. V. sowie der Proceeds of Crime Lawyers’ As­so­cia­tion (UK).

Dr. Kai Hart-Hönig wirkt auch bei Ge­setz­ge­bungs­vor­haben als Sachverständiger mit, u. a. bei solchen der EU-Kommission und des House of Lords.

Wesentliche Publikationen sind:

In der Schriftenreihe zum Strafrecht (Duncker & Humblot) das Buch: „Gerechte und zweck­mäßige Straf­zu­messung. Zugleich ein Beitrag zur Theorie positiver General­prä­ven­tion“, 1992.

Der Beitrag: „Verteidigung von Unter­neh­men und Compliance im glo­ba­lisierten Strafrecht. Rechts­staat­lich problematische Ver­schär­fung von Haftungsrisiken – ex­em­pla­risch skizziert anhand der Ver­fol­gung von Kor­rup­tion und Kar­tell­rechts­ver­stößen unter euro­päischem und US-ame­ri­ka­ni­schem Einfluss“ in Fest­schrift 25 Jahre Arbeits­ge­mein­schaft Strafrecht des Deutschen An­walts­vereins, Straf­ver­tei­di­gung im Rechts­staat, 2009, S. 530 ff.

Der Beitrag: „Verteidigung von Unter­nehmen und Organmitgliedern unter dem Com­pli­ance-­Re­gime – Zur Mög­lich­keit autonomer Verteidigung bei Internal Investigations“, in Klaus Lüderssen/ Klaus Volk/ Eberhard Wahle (Hrsg.), Festschrift für Wolf Schiller, 2014, S. 281 ff.