LEISTUNGEN
1. Unternehmensverteidigung / Management der Strafverteidigung für Unternehmen
Wir verteidigen Unternehmen nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche oder sonstige Beschäftigte eines Unternehmens. Dazu zählt auch die Organisation der Sockelverteidigung. Strafrechtliche Risiken werden identifiziert und das Unternehmen zum Strafverfahren positioniert mit dem Ziel, die unmittelbaren und mittelbaren Schädigungen des Unternehmens zu minimieren. Dazu wirken wir auch an der Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Kommunikation mit sämtlichen Stakeholdern mit. Es gilt, den Besonderheiten von Strafrecht und Strafverfahren Rechnung zu tragen und dadurch die Kommunikation möglichst kontrollierbar zu machen.
2. Individualstrafverteidigung
Dr. Kai Hart-Hönig berät überwiegend Mitglieder von Vorständen, Aufsichtsräten und sonstige Geschäftsleitungsmitglieder. Dr. Kai Hart-Hönig verfügt auch über vielfältige Erfahrung bei der Verteidigung von Angehörigen der freien Berufe (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte und Apotheker) einschließlich der berufsrechtlichen Verfahren.
3. Krisenmanagement / Schadensbegrenzung
Dr. Kai Hart-Hönig berät zu Krisenmanagement und Schadensbegrenzung im Vorfeld der eventuellen Einleitung strafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitenrechtlicher Ermittlungsverfahren. Dazu zählen die Ermittlung strafrechtlicher Risiken, die Entwicklung und Durchführung der zu Schadensbegrenzung erforderlichen Maßnahmen, ferner die Vorbereitung auf mögliche Durchsuchungsmaßnahmen.
4. Interne Untersuchungen / Internal Investigations
Wir führen interne Untersuchungen durch zur Sachverhaltsermittlung vor oder nach Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen Unternehmen oder deren Mitarbeiter. Je nach Anforderung stellen wir dazu ein Team erfahrener Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Forensik-Spezialisten zusammen.
5. Compliance
Wir verfügen über große Erfahrung im Bereich Compliance. Mit dem Fokus auf der Vermeidung von Korruption und Kartellverstößen berät die Kanzlei Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen bei der Gestaltung sowie der Einführung von Compliance-Programmen und dem Aufbau einer Compliance-Organisation. Ferner überprüft Dr. Kai Hart-Hönig existierende Compliance-Programme und berät bei Compliance-Verstößen.
6. Präventions- / Gestaltungsberatung
Wir beraten zur Strukturierung von Transaktionen und sonstigen Unternehmensaktivitäten, um strafrechtliche Risiken auszuschließen oder jedenfalls soweit möglich zu minimieren.
7. Asset Recovery / Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Die Kanzlei begleitet die Anspruchsdurchsetzung von durch Wirtschaftsstraftaten geschädigten Mandanten mit den Mitteln des Strafrechts. Wir verfügen über große Erfahrung in komplexen multinationalen Fällen.