LEISTUNGEN

1. Unternehmensverteidigung / Management der Strafverteidigung für Unternehmen

Wir verteidigen Unternehmen nach Einleitung eines Er­mittlungs­ver­fahrens gegen Verantwortliche oder sonstige Beschäftigte eines Unter­nehmens. Dazu zählt auch die Organisation der Sockel­ver­tei­di­gung. Strafrechtliche Risiken werden identifiziert und das Unternehmen zum Strafverfahren positioniert mit dem Ziel, die un­mittel­baren und mittel­baren Schädigungen des Unter­nehmens zu minimieren. Dazu wirken wir auch an der Ent­wick­lung und Umsetzung eines Konzepts zur Kom­mu­ni­ka­tion mit sämtlichen Stakeholdern mit. Es gilt, den Be­son­der­heiten von Strafrecht und Straf­ver­fahren Rechnung zu tragen und da­durch die Kommunikation möglichst kontrollierbar zu machen.

2. Individualstrafverteidigung

Dr. Kai Hart-Hönig berät überwiegend Mitglieder von Vor­stän­den, Auf­sichts­räten und sonstige Ge­schäfts­lei­tungs­mit­glieder. Dr. Kai Hart-Hönig ver­fügt auch über vielfältige Er­fah­rung bei der Verteidigung von An­ge­hörigen der freien Berufe (Rechtsanwälte, Wirt­schafts­prüfer, Steuer­berater, Ärzte und Apotheker) einschließlich der berufsrechtlichen Ver­fahren.

3. Krisenmanagement / Schadensbegrenzung

Dr. Kai Hart-Hönig berät zu Krisenmanagement und Scha­dens­be­gren­zung im Vorfeld der eventuellen Einleitung straf­recht­licher oder ordnungs­wid­rig­keiten­recht­licher Er­mitt­lungs­ver­fahren. Dazu zählen die Ermit­tlung straf­recht­licher Risiken, die Ent­wick­lung und Durchführung der zu Schadens­be­grenz­ung er­for­der­li­chen Maßnahmen, ferner die Vor­be­rei­tung auf mögliche Durchsuchungsmaßnahmen.

4. Interne Untersuchungen / Internal Investigations

Wir führen interne Untersuchungen durch zur Sach­ver­halts­er­mitt­lung vor oder nach Einleitung eines Straf- oder Ord­nungs­wid­rig­keitenverfahrens gegen Unter­nehmen oder deren Mitarbeiter. Je nach Anforderung stellen wir dazu ein Team erfahrener Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuer­berater und Forensik-Spezialisten zusammen.

5. Compliance

Wir verfügen über große Erfahrung im Bereich Compliance. Mit dem Fokus auf der Vermeidung von Korruption und Kartell­ver­stößen berät die Kanzlei Unternehmen der unter­schied­lich­sten Branchen bei der Ge­stal­tung sowie der Einführung von Compliance-­Pro­gram­men und dem Aufbau einer Compliance-Organisation. Ferner überprüft Dr. Kai Hart-­Hönig existierende Compliance-Programme und berät bei Compliance-Ver­stößen.

6. Präventions- / Gestaltungsberatung

Wir beraten zur Strukturierung von Transaktionen und sonstigen Unter­nehmens­akti­vitäten, um straf­recht­liche Risiken aus­zu­schließen oder jeden­falls soweit möglich zu minimieren.

7. Asset Recovery / Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

Die Kanzlei begleitet die Anspruchsdurchsetzung von durch Wirt­schafts­straf­taten geschädigten Mandanten mit den Mitteln des Straf­rechts. Wir ver­fügen über große Er­fahrung in kom­plex­en multi­na­tio­nalen Fällen.